Rauchmelder Service

Fachgerechte Rauchwarnmelder gemäß der Rauchmelderpflicht

Rauchwarnmelder Pflicht

Seit 2013 gilt bundesweit die Rauchmelderpflicht für Eigentürmer sowie Vermieter. Infolgedessen müssen funktionstüchtige Rauchmelder in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren (Fluchtwege) angebracht sein. Befinden sich die Räumlichkeiten auf mehreren Etagen, benötigen Sie mindestens einen Melder pro Etage. Der Austausch muss dabei spätestens alle 10 Jahre erfolgen.

Je nach Bundesland gelten abweichende bzw. unterschiedliche Regelungen. So müssen z.B. in Baden-Württemberg überall Rauchwarnmelder installiert sein, wo Menschen „bestimmungsgemäß“ schlafen. Der Einbau obliegt dabei den Bauherren bzw. Bauherrinnen und den Eigentümern bzw. Vermietern. Die (fachgerechte) Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den (unmittelbaren) Besitzern.

Rauchwarnmelder Installation Einbau und Wartung von Dicent Haustechnik aus Rottenburg

Q-Geprüfter Service

Dicent Haustechnik aus Rottenburg bietet Ihnen ordnungsgemäße Rauchwarnmelder Arbeiten mit dem Zertifikat „Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676„. Folglich kümmern wir uns gerne, auf Wunsch, auch um vorgeschriebene sowie lebensrettende Maßnahmen in Ihren Räumlichkeiten. Sie erhalten Services zu:

Planung

Einbau

Prüfung

Austausch

FAQ Rauchwarnmelder

Das Thema Rauchwarnmelder ist leider vielen Menschen nicht so bekannt. Oftmals wissen Eigentümer bzw. Mieter gar nicht, dass z.B. die 10-Jahres-Frist abgelaufen ist. Deshalb bieten wir Ihnen passende sowie effiziente Lösungen für dieses Thema mit unserem Haustechnikerservice. Unsere FAQ beantworten Ihnen zudem häufige Fragen.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung?

Vorab: Rauchmelder (können) Leben retten!
Allgemein gibt es noch kein Gesetz, welches eine Strafe bei Nichteinhaltung von Rauchwarnmelderpflichten vorsieht oder Kontrolle vollzieht. Zur eigenen Sicherheit jedoch, sollten Sie stets funktionierende Rauchmelder haben.

Rauchmelder kontrollieren - wie oft?

Für eine Prüfung bzw. Kontrolle von Rauchmeldern (nach DIN 14676) gelten die Angaben des Herstellers. Allgemein wird empfohlen, ca. alle 12 Monate eine Kontrolle durchzuführen. Je nach Modernität Ihrer Melder (z.B. Funkrauchmelder), sind Kontrollen bzw. Wartungen von einem Fachmann oftmals die einfachste Lösung.

Häufige Störquellen?

Prinzipiell gilt, dass man Rauchmelder nicht in der Nähe von Störquellen anbringen sollte bzw. darf. Klassisch dafür bekannt ist die Küche, wo Wasserdampf oder scharfes Anbraten zu falschem Alarm führen kann. Allgemein sollten Warnmelder nicht gewöhnlichem Dampf, Staub oder Temperaturschwankungen ausgesetzt sein.

Was tun bei Fehlalarm?

Nach Prüfung, dass wirklich kein Brand vorliegt, nehmen Sie die Batterie aus dem Melder oder betätigen Sie ggf. die Stummtaste. Anschließend wechseln Sie nehmen Sie ihn wieder in Betrieb. Sollte dies nicht helfen, sollten Sie den Melder austauschen oder Kontakt zum Rauchmelder Fachmann von Dicent Haustechnik aufnehmen.